15. Mai 2026

Die Polizei Wuppertal verliert vor Gericht! – Auflösung der Engels Demo rechtswidrig

Heute, am 24.02.2025, kam es zu einem offiziellen gerichtlichen Urteil zur gewaltsamen Auflösung der Friedrich Engels Gedenkdemonstration am 7. August 2021 seitens der Wuppertaler Polizei. Angesichts dieses Verfahrens hatten wir als Resistance bereits einen detaillierten Bericht über das ganze Ereignis veröffentlicht. Nach fast vier Jahren kam es endlich zu einem Prozess im Düsseldorfer Verwaltungsgericht, bei dem die Rechtswidrigkeit des von Polizeihauptkommissar Patrick Gröteke geleiteten Einsatzes bestätigt wurde.

Der erste Prozesstag fand am 17. Februar statt und wurde ausschließlich für die Befragung der Zeug:innen der Klägerseite genutzt. Zu ihrem Glück konnte sich die Polizei anschließend auf den zweiten Prozesstag am 19. Februar gut vorbereiten, nachdem ihr alle Aussagen der Zeug:innen und wichtigen inhaltlichen Punkte mitgeteilt worden waren. Es besteht kein Zweifel daran, dass sich die Polizeizeug:innen intensiv mit ihrer Verteidigung vor Gericht abgesprochen und vorgefertigte Antworten zu den wichtigsten Diskussionspunkten geliefert bekommen haben. In den wichtigsten Schlüsselfragen wurden identische Antworten gegeben und unter anderem banale Dinge wie Platzregen geleugnet, sodass es so aussah, als basiere der gesamte Polizeieinsatz auf den Straftaten von Menschen, die sich vermummt hätten, gewaltbereit seien und die öffentliche Sicherheit gefährden.

Doch die Fakten sprachen für sich und überzeugten auch die Richterin. Sowohl die detailreichen und sich deckenden Zeug:innenaussagen der Klägerseite als auch die Beweisvideos zeigten deutlich, dass die Gewalt nicht von den Demonstrationsteilnehmer:innen, sondern von der Polizei ausgegangen war. Allen verfälschten Darstellungen der Polizei vor Gericht wurde bei der Abschlussrede der Richterin widersprochen.

Zusammengefasst lassen sich folgende richterlichen Feststellungen auflisten:

– Das Gericht war überzeugt davon, dass es vor dem ersten Eingriff in die Demo geregnet hatte und das Aufsetzen der Kapuze eines Teilnehmers somit nicht als Vermummung gewertet werden durfte. Dies wurde festgestellt, weil die Polizei auf den Beweisvideos bereits Regenschutzkleidung anhatte, wie alle anderen Teilnehmer:innen durchnässt war und weil Pfützen auf dem Boden zu sehen waren. All diese Dinge seien kein Prozess von nur 1-2 Minuten, wie es die Polizei dargestellt hatte, um zu behaupten, dass die „Vermummung“ durch Kapuzen schon vor dem Regen stattgefunden habe. 

– Außerdem war das Gericht überzeugt, dass die Polizei eine Durchsage zum Tragen von Masken gemacht hatte und die FFP2 Masken keine kollektiv abgesprochene Absicht der Teilnehmer:innen zum Verdecken der Gesichter waren.

– Es wurde hinterfragt, warum es nur ein polizeiliches Beweisfoto von einer Person gibt, wenn mehr Leute vermummt gewesen seien. Zudem wurde betont, dass selbst die Vermummung einer Handvoll Personen kein Grund dafür sei, eine ganze Versammlung einfach aufzulösen. 

– Im Allgemeinen könne nicht alles direkt als Vermummung gewertet werden, nur weil nicht mindestens zwei Sinnesorgane zu sehen sind. Hierbei gehe es um Abwägung und die Berücksichtigung des „subjektiven Faktors“, d.h. die Frage, ob in einem Fall wirklich die klare Absicht der Identitätsverschleierung vorliegt. Doch selbst bei korrekter Feststellung von Vermummung hätte die Wuppertaler Polizei laut Gericht rechtswidrig gehandelt, da sie den Beschuldigten sofort verbal angegriffen und ein aggressives Verhalten gezeigt hatte, statt ihn zunächst zu belehren und über die anstehende Identitätsfeststellung aufzuklären.

– Es wurde mehrmals betont, dass die Teilnehmer:innen im Gegensatz zur Polizei, die willkürlich Menschen schubste und mit Schlagstöcken auf die Hände schlug, keine Aggressivität vorwiesen. Selbst nach den von der Polizei provozierten eskalativen Situationen infolge ihrer Eingriffe ins Versammlungsrecht seien die Menschen friedlich geblieben. 

– Mit der Versammlungsleitung der Demo habe es seitens der Polizei keine Kommunikation über die bestehenden Anschuldigungen und angedrohten Maßnahmen gegeben, sodass von einer Kooperation nicht die Rede war. In Fällen von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten sei die Versammlungsleitung aufzuklären und aufzufordern, zunächst selbst ins Geschehen einzugreifen und die Situation zu lösen, bevor eine polizeiliche Maßnahme folgt.

Die mit Abstand wichtigste Feststellung des Verwaltungsgerichts war jedoch, dass der Widerstand der Teilnehmer:innen auf der Versammlung legitim war, da es sich um mehrere rechtswidrige Eingriffe der Polizei gehandelt hat. Die offizielle Verkündung dieser Tatsache wertete die Klägerseite als wichtigen Erfolg und hob sie bei ihrer anschließenden Kundgebung vor dem Verwaltungsgericht hervor. Ein Sprecher des Revolutionären Jugendbundes betonte, dass dieser Erfolg das Resultat einer kämpferischen und entschlossenen Haltung sei. Der Versuch, die alljährliche Friedrich Engels Gedenkdemonstration zu kriminalisieren, sei durch eine starke Solidarität verhindert worden. Auch bereits bei den zahlreichen Strafverfahren gegen die Demoteilnehmer:innen seien die demokratischen Rechte erfolgreich verteidigt und viele Freisprüche oder Einstellungen von Verfahren erkämpft worden.

Der Sprecher schloss seine Rede mit den Worten ab, dass die Engels Prozesse gezeigt haben, dass die demokratischen Rechte nicht allein im Gerichtssaal, sondern hauptsächlich nur im entschlossenen Kampf auf der Straße verteidigt werden können, wie es auch der Großteil der Teilnehmer:innen der Engels Demo am 07.08.2021 getan hatte. Dieser Widerstand und Kampf habe angesichts des steigenden Rechtsrucks und verstärkter staatlicher Repressionen mehr Bedeutung denn je.