15. Mai 2026

Rückblick zu den Tarifverhandlungen bei Volkswagen (1)

Die Tarifverhandlungen zwischen dem Volkswagen-Konzern, einem der größten Automobilmonopole der Welt, und der IG-Metall, die in der zweiten Jahreshälfte 2024 begannen, wurden im Dezember unterzeichnet. Die Gewerkschaft und der Betriebsrat waren nicht bestrebt, die Forderungen der Arbeitnehmer in den Verhandlungen zu verwirklichen, sondern verfolgten eine Strategie, die darauf basierte, den Arbeitnehmern die Forderungen des VW-Monopols aufzuzwingen, indem die Reaktion und Entschlossenheit der Arbeitnehmer auf die falschen Ziele gelenkt und geschwächt wurde. Die Unterzeichnung der Vereinbarung am Abend des Tages vor den Weihnachtsferien war ebenfalls Teil dieser Strategie. Sie nutzten die Tatsache, dass die Fabriken durch die Kombination der Weihnachts- und Neujahrsfeiertage für mehr als zwei Wochen geschlossen sein würden, als Vorsichtsmaßnahme gegen das Risiko einer Massenreaktion. So wurde die Möglichkeit einer Massenreaktion in den Fabriken minimiert.

Dezember 2023 zitierte die Deutsche Presse-Agentur „dpa“ den VW-Personalvorstand Gunnar Kilian mit den Worten: „Wir gehen den Umbau der Volkswagen AG bewusst und gezielt an. Darauf haben wir uns mit dem Betriebsrat geeinigt.“ Der Umfang der Vereinbarung, die ein Jahr später vor den Weihnachtsferien unterzeichnet wurde, war nicht mehr als eine Ankündigung der zwischen Gewerkschaft, Betriebsrat und VW-Management erzielten Einigung.

Unterdessen bereitete das VW-Management einen unerwartet schweren Schlag gegen die IG-Metall, den Betriebsrat und die Beschäftigten vor und behauptete, dass weitere Einsparungen und Kürzungen notwendig seien, um die gesetzten Ziele zu erreichen. Die Konzernleitung, die gerne von der „großen VW-Familie“ redet, informierte die „Familienmitglieder“, also den Betriebsrat und wenig später die Belegschaft, wie folgt: 

„In der jetzigen Situation sind Werksschließungen nicht mehr auszuschließen. Die Situation ist angespannt und kann nicht durch einfache Sparmaßnahmen überwunden werden.“

Das VW-Management hat die in den vergangenen Jahren mit der IG-Metall abgeschlossenen Tarifverträge gekündigt. Gekündigt wurden unter anderem: 

    -Rahmentarifvertrag „Tarif Plus“ für Beschäftigte mit Sonder- oder Führungsaufgaben, 

    -Tarifvertrag zur Regelung der Einstellung von Auszubildenden, 

    -Tarifvertrag über den Einsatz von Leiharbeitern,

    -Zukunftstarifvertrag.

Zum 31. Dezember 2024 kündigte VW auch einseitig die Vereinbarung zur Beschäftigungssicherung vom 1. Januar 1994, die bis zum 30. Juni 2025 gilt.

 Blume, Vorstandsvorsitzender des Konzerns, sagte in einer Erklärung im ZDF am 23. September 2024:

„Ich erwarte hier deutliche Bewegung, um auf der Kostenseite voranzukommen… Wir werden auch um jeden Arbeitsplatz in Deutschland kämpfen, das ist klar. Aber die Basis dafür ist, dass wir die Kosten in allen Bereichen deutlich senken.“

Die Medien, Fernsehsender und die Presse wurden mit Nachrichten über das geplante „Sparpaket“ des VW-Konzerns überschwemmt. Angesichts eines allgemeinen Abschwungs in der Wirtschaft und insbesondere im Automobilsektor wurde in den Nachrichtenberichten spekuliert, dass der VW-Konzern Tabus brechen, die „Sozialpartnerschaft“ verletzen, Kosten senken, Löhne kürzen, Entlassungen vornehmen und Werke schließen würde als mögliche Maßnahmen der Konzernleitung gegen das „Erdbeben bei VW“.

Das prognostizierte Beben hatte sich bereits im Jahr 2023 mit einem Auftragsrückgang der Automobilkonzerne angekündigt. Nach einer von der Deutschen Presse-Agentur „dpa“ in Auftrag gegebenen Studie der Firma „Marklines“ war das VW-Stammwerk in Wolfsburg damals nur zu 50 Prozent ausgelastet. Diese bis ins Jahr 2024 andauernde Unterauslastung war der Grund für die von der Konzernleitung angekündigten Restrukturierungsmaßnahmen bei VW. Die dpa schrieb in ihrer Meldung vom 15. April 2024 unter Berufung auf einen internen Schriftverkehr:

„VW, Europas größter Automobilhersteller, weitet im Rahmen seines Kostensenkungsprogramms die Altersteilzeit aus und bietet zudem gezielte Abfindungen an. Das Angebot der Altersteilzeit gilt nun auch für die Jahrgänge 1967. Für die Jahrgänge 1965 und 1966, für die es bereits entsprechende Programme gibt, wird die Meldefrist verlängert und für jüngere Mitarbeiter werden gezielte Abfindungen angeboten.“