13. Mai 2026

Marokko – Widerstand für Streikrecht

Das Streikrecht ist seit der Verfassung von 2011 in Marokko verankert. Um dessen Ausübung klarer zu regeln, hat die Regierung das Organgesetz eingebracht, das im Dezember 2024 vom Repräsentantenhaus verabschiedet wurde. Wenn es von der zweiten Kammer angenommen wird, wird das Gesetz geändert. Eine zentrale Neuerung ist die Einführung eines verpflichtenden Mindestdienstes während Streiks, insbesondere in Bereichen der Grundversorgung wie Gesundheit, Verkehr und Bildung. Zudem sollen Verfahren für die Ankündigung und Genehmigung von Streiks eingeführt werden. In Artikel 5 des Streikgesetzes, das nach dem Willen der Aktivist\:innen geändert werden soll, heißt es:

„Jeder Streikaufruf, der gegen die Bestimmungen des Organisationsgesetzes verstößt, ist ungültig, und jeder Streik zu politischen Zwecken ist verboten.“

Die geplanten Änderungen stießen auf heftigen Widerstand. Gewerkschaften organisierten landesweite Demonstrationen und Streiks, um gegen das Gesetz zu protestieren. Nach Aufruf des marokkanischen Gewerkschaftsbundes demonstrierten die Beschäftigten in mehreren Städten, darunter Casablanca, Tetuan, Tanger, Beni Tedcit und El Ayun, sowie in Rabat gegen den „Streikgesetzentwurf“, der das Streikrecht einschränkt. Die Massen bezeichneten den Gesetzentwurf der Regierung als „Versuch, das Streikrecht einzuschränken“ und forderten, dass Teile des Gesetzes geändert werden.

Die Proteste sind nicht nur eine Reaktion auf das geplante Gesetz, sondern spiegeln auch die tieferen sozialen und wirtschaftlichen Krisen wider, mit denen die marokkanische Bevölkerung konfrontiert ist. In den letzten Jahren gab es wiederholt Demonstrationen gegen steigende Lebenshaltungskosten, Arbeitslosigkeit und soziale Ungleichheit. Die geplante Reform des Streikrechts hat diese Spannungen weiter verschärft.