9. Juni 2026

Bundesverwaltungsgericht erlaubt Abschiebungen nach Griechenland

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit einem Urteil vom 17.04.2025 entschieden, dass Asylanträge von alleinstehenden, jungen, gesunden und nicht vulnerablen Männern abgelehnt werden dürfen, sollten sie in Griechenland schon internationalen Schutz erhalten haben. Das gab das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in einer Pressemitteilung am 17.04.2025 bekannt.

Begründet wird das Urteil damit, dass bei einer Rückführung nach Griechenland keine ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung bestehe. Weiter wird deutlich, wie niedrig die vom Gericht angesetzte Schwelle ist: Der Maßstab sei, ob den Migranten in Griechenland „Brot, Bett und Seife“ zur Verfügung stehen würden. Damit soll also das gerade so Mindeste ausreichend sein. Zwei Männer, aus dem Gazastreifen und Somalia, die nach Schutzgewährung in Griechenland nach Deutschland gekommen sind, haben bereits gegen das Urteil geklagt und blieben erfolglos.

Nach §29 Abs. 1 Nr. 2 Asylgesetz ist ein Asylantrag unzulässig, wenn bereits in einem anderen EU-Staat Schutz gewährt wurde, jedoch nicht wenn im Erstland, wie in Griechenland systemische Mängel vorliegen. Auch Deutschland hat in der Vergangenheit kaum nach Griechenland abgeschoben, weil viele Verwaltungsgerichte von einer drohenden Verelendung, aufgrund der sozialen Lage, ausgingen. Das neue Urteil wird die Praxis der Behörden nun allerdings maßgeblich verändern.

Menschenrechtsorganisationen wie Pro Asyl kritisieren das Urteil. Die Lage in Griechenland sei weiterhin prekär und viele Schutzberechtigte leben bereits in Obdachlosigkeit und extremer Armut. Durch bürokratische Hürden sei der Zugang zu Leistungen, Wohnraum und Arbeit massiv eingeschränkt bis kaum möglich. Viele landen auf der Straße und sind regelmäßig Bedrohung oder körperlicher Gewalt ausgesetzt. Die Minimalstandards von „Brot, Bett und Seife“ seien ebenfalls nicht erfüllt. Es ist deswegen anzunehmen, dass die kommenden Abschiebungen die derzeitige Lage weiter verschärfen werden.