15. Mai 2026

Die Diskussion um ein AfD-Verbot – Gehören faschistische Organisationen zur Demokratie?

Die Debatte um das AfD-Verbot geht weiter: Mehr als 50 zivilgesellschaftliche Organisationen fordern den Bundestag dazu auf, so schnell wie möglich ein Verbotsverfahren gegen die AfD in die Wege zu leiten. Bürgerliche Massenmedien wie die tagesschau fungieren dabei als verlängerter Arm des Staates und versuchen die Debatte auf den Boden der Verfassung zu bringen, um die legitime Forderung nach dem Verbot relativieren zu können. 

Wie funktioniert ein Parteiverbotsverfahren in Deutschland?

Ein Parteiverbot kann in Deutschland gesetzlich nur auf Antrag der Bundesregierung, des Bundestages oder des Bundesrates durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen werden und das auch nur, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind: 1. Muss zunächst ein Verbotsantrag gestellt werden, denn das Verfassungsgericht agiert nicht von sich aus, 2. muss die Partei, die verboten werden soll, tatsächlich und begründbar verfassungswidrig sein.

Verfassungswidrig ist eine Partei genau dann, wenn sie „(…) nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden (…).“ (Art 21 GG) Dieser Artikel impliziert außerdem, dass davon auszugehen sein muss, dass die Partei im Stande ist, ihre politischen Ziele auch wirklich umzusetzen – bei der AfD, die nach aktuellen Umfragen als zweitstärkste politische Partei gesehen wird, wäre das gegeben.

Die Tagesschau führt auf, dass sie unter der sogenannten freiheitlich demokratischen Grundordnung die Grundprinzipien „Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaat“ versteht. Das mögliche AfD-Verbotsverfahren stuft sie jedoch als juristisch und politisch komplex ein. Die Hürden für ein Verbot seien hoch, da das Grundgesetz auch „extreme“ politische Meinungen schütze. Ein Parteienverbot sei das „schärfste Schwert“ des Rechtsstaats und würde nur bei eindeutigem Nachweis der Verfassungswidrigkeit ausgesprochen. Somit wird argumentiert, dass auch Faschismus eine Meinung darstelle, die verteidigt werden müsse.

Wie ist die Debatte um ein Verbotsverfahren zu bewerten?

Nicht nur im Dunstkreis von Parteien und (zivilgesellschaftlichen) Organisationen ist der Ruf nach einem Verbot der AfD groß: Breite Teile der Gesellschaft fühlen sich von der AfD und ihren Wähler:innen derart bedroht, dass ein Verbot der Partei als einziger Ausweg erscheint. Hier ist es zunächst wichtig zu bedenken, für wen der Staat arbeitet: Er ist keine neutrale Instanz, sondern ein Instrument der herrschenden Klasse, um ihre politische und ökonomische Macht zu sichern. Bedeutet: Wenn eine Partei verboten wird, dann passiert das nicht, um demokratische Werte zu verteidigen, sondern um das kapitalistische System vor oppositionellen Kräften zu schützen, die zu einer realen Gefahr für die kapitalistische Ordnung geworden sind. 

Die AfD ist zwar eine rechtspopulistische faschistische Partei, aber sie bleibt inhaltlich voll im systemisch vorgegebenen Rahmen, da sie kapitalistische Eigentumsverhältnisse nicht infrage stellt und im Rahmen der bürgerlichen Demokratie handelt, weshalb ein Verbot für den Staat nicht relevant ist. Im Gegenteil: Sie ist sogar eine Partei, die die herrschende Ordnung noch konsequenter verteidigen würde als andere bürgerliche Systemparteien. Daher kann sie sogar eine rettende Alternative für den deutschen Staat werden, was die Vertreter:innen der herrschenden Ordnung genau wissen und im Hinterkopf haben.

Viele Menschen, die hinter dem Aufstieg der AfD die strukturellen Widersprüche des Kapitalismus erkennen und diese grundlegend bekämpfen wollen, sehen in einem Parteiverbot der AfD gleichzeitig eine potentielle Gefahr: Ein erfolgreiches Verbotsverfahren gegen die AfD könnte Präzedenzfälle schaffen, die künftig auch gegen politische Gegner:innen von links verwendet werden könnten. Dies betrifft vor allem Gruppierungen, die die Konstitution und den Kapitalismus infrage stellen. Sie könnten durch ein erfolgreiches Verfahren zukünftig schneller als „verfassungswidrig“ eingestuft und damit verboten werden. Klar ist auch, dass ein AfD-Verbot nicht die tiefen gesellschaftlichen Widersprüche des Kapitalismus beseitigen kann und hauptsächlich die Ursachen für den Aufstieg rechter Kräfte bekämpft werden müssen.

Nichtsdestotrotz bleibt die Forderung des Verbotes faschistischer Organisationen ein wichtiger Agendapunkt im konsequenten Kampf gegen rechts, denn es gilt, rechtsradikale und rassistische Politik zu einem Tabu in der Gesellschaft werden zu lassen. Anders als es der Staat darstellt, ist Faschismus nämlich nicht nur eine demokratische Meinung, sondern der konkrete Aufruf zu Verfolgung und Mord. Dass diese Forderung nicht freiwillig durch den Staat – den offenen und gleichzeitig geheimen Schützer der Faschisten – umgesetzt werden wird, liegt auf der Hand. Stattdessen müssen sämtliche fortschrittliche Kräfte und allen voran die organisierte Arbeiter:innenklasse diesen Teilerfolg auf dem Weg zur Umwälzung des kapitalistischen Systems erzwingen, das überhaupt den Nährboden für Faschismus bietet.