2. Juli 2026

„Neue Grundsicherung“ könnte zu mehr Obdachlosigkeit führen

Das Bürgergeld hat sich in den letzten Jahren zum absoluten Feindbild der Union entwickelt. Das wiederkehrende Argument: zu wenig Sanktionen, zu viel „Mitwirkungsverweigerung“ und der Klassiker: „Es lohnt sich nicht mehr zu arbeiten.“ Die angeblich massenhaften „Totalverweigerer“, gegen die seit Jahren öffentlich polemisiert wird, existieren in dieser Größe schlicht nicht: 2024 wurden nach Zahlen der Bundesagentur für Arbeit rund 23.000 der etwa vier Millionen erwerbsfähigen Leistungsbezieher:innen wegen Arbeitsverweigerung sanktioniert, das sind 0,6 Prozent. Die Gruppe der eigentlichen „Totalverweigerer“, denen die Leistung vollständig entzogen wurde, lag im niedrigen zweistelligen Bereich.

Nun hat die CDU Nägel mit Köpfen gemacht und das Bürgergeld gemeinsam mit der SPD abgeschafft. Seit dem 1. Juli 2026 ist es durch die „Neue Grundsicherung“ ersetzt; die Geldleistung selbst heißt jetzt „Grundsicherungsgeld“. Geändert wird vor allem der Name. Der Regelsatz bleibt zunächst unberührt, doch die Schonfrist beim Vermögen fällt weg: Ersparnisse müssen künftig sofort aufgebraucht werden, bevor es Geld gibt. Wer Termine im Jobcenter versäumt oder eine „zumutbare“ Arbeit ablehnt, dem drohen Kürzungen bis hin zur vollständigen Streichung der Geldleistungen.

Viele Wohlfahrts- und Sozialverbände warnen, dass die Verschärfungen, besonders die mögliche Streichung der Unterkunftskosten bei wiederholten Versäumnissen der Mitarbeit, Menschen in die Wohnungslosigkeit treiben können. Die Diakonie sieht in den verschärften Sanktionen ein Mittel, das Betroffene in existenzielle Not und im schlimmsten Fall bis zum Verlust der Wohnung drängt; es könnte sich hier also eine neue, große Welle von Armut und Obdachlosigkeit anbahnen. Bezeichnend ist, dass die Reform damit dem erklärten Regierungsziel widerspricht, die Wohnungslosigkeit bis 2030 zu beenden.

Dieses Ziel wird in der Praxis hinter der neuen Maßnahme zurückgestellt, denn die Verschärfung des existentiellen Risikos ist gewollt: Wer weiß, dass er im Falle der Arbeitslosigkeit kein menschenwürdiges Leben mehr führen kann, weil die „Neue Grundsicherung“ alles andere als eine Sicherung darstellt, nimmt notfalls auch schlechter bezahlte, unsichere und entwürdigende Arbeit an. So wird der gesamte Arbeitsmarkt diszipliniert, nicht nur die vier Millionen Menschen im Leistungsbezug. Nicht sie sind die eigentliche Zielgruppe, sondern alle, die sich vor dem Absturz in ihre Lage fürchten sollen.

Dass die Disziplinierung der eigentliche Zweck ist, erklärt, dass die Reform ökonomisch unsinnig ist. Ihre Einsparungen gelten laut Kritikern als kaum belastbar und die Masse an Verweigerer:innen, denen diese Maßnahme gelten soll, gab es in der behaupteten Größe nie. Zurecht könnte man sich fragen, welchen Sinn die Maßnahme dann hat. Zum einen eben die Disziplinierung der Menschen und zum anderen den Erhalt der Figur des „Totalverweigerers“, der auf Kosten der Allgemeinheit lebt und den Unmut der lohnabhängigen Menschen nach unten, auf die noch Ärmeren lenkt, statt nach oben auf jene, die diese Verhältnisse aufrechterhalten und durch die Armut reicher werden. Genau diese Verschiebung des Konflikts, Arme gegen die Ärmsten statt unten gegen oben ist der eigentliche Sinn dieser Reform.