Am 23. Juni 2026 hat die Rentenkomission ihren Vorschlag für eine grundlegende Rentenreform an die Bundesregierung übergeben. Noch ist nichts davon beschlossen, aber Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) haben bereits angekündigt, den Vorschlag vollständig umsetzen zu wollen.
Der wichtigste neue Aspekt der Reform ist eine verpflichtende Kapitalrente. Die gesetzliche Rente bleibt zwar die primäre Altersvorsorge, wird aber um einen Anteil ergänzt, der angespart und am Finanzmarkt angelegt wird; das wird verpflichtend für alle Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung. Beschäftigte und Arbeitgeber zahlen dafür jeweils ein Prozent, zusammen also zwei Prozent des Bruttolohns. Dieses Geld geht nicht an die heutigen Rentnerinnen und Rentner, sondern wird in einem staatlich gelenkten Fonds am Kapitalmarkt angelegt und dient dem Aufbau der eigenen späteren Altersversorgung. Das ist keine freiwillige private Vorsorge, sondern ein verpflichtender Anteil des Lohns, der in den Finanzmarkt investiert wird.
Außerdem soll das Renteneintrittsalter künftig steigen. Es ist kein festes Renteneintrittsalter mehr geplant, stattdessen soll die Rente künftig an die steigende Lebenserwartung gekoppelt werden. Steigt die durchschnittliche Lebenserwartung also um ein Jahr, soll man acht Monate länger arbeiten und vier Monate länger Rente beziehen. Konkret würde das ungefähr eine Rente mit 67,5 ab ca. 2040 und mit 68 ab ca. 2050 bedeuten.
Des Weiteren soll die Rente mit 63 abgeschafft werden, also der abschlagsfreie frühere Renteneintritt nach 45 Jahren, die man in die Rentenkasse eingezahlt hat. Sie soll allerdings nicht auslaufen, sondern gestrichen werden, weil sie als zu teuer gilt und ihre Abschaffung dem Fachkräftemangel entgegenwirken soll.
Schließlich soll der Kreis der Beitragszahler erweitert werden, sodass auch andere Gruppen, wie etwa Selbstständige ohne anderweitige Absicherung oder auch Abgeordnete Beiträge zahlen. Bei Beamt:innen schlägt die Kommission vor, dass die Reformen sinngemäß auch auf ihre Pensionen übertragen werden. Außerdem sollen künftig weniger Menschen verbeamtet werden. Getragen wird dieses Reformpaket komplett von den Arbeiter:innen. Sie zahlen den verpflichtenden Beitrag in den Fonds, sie arbeiten länger, und sie tragen das neue Risiko, dass ein Teil ihrer Rente an der Entwicklung der Finanzmärkte hängt.
Profitieren wird von der Rentenreform zum einen die Finanzbranche: Mit der verpflichtenden Kapitalrente fließen dauerhaft zwei Prozent sämtlicher Bruttolöhne in den Finanzmarkt; das ist ein kontinuierlicher Strom an Geldern, der verwaltet und angelegt wird und an dem entsprechend verdient wird. Zum anderen profitieren die Unternehmer:innen davon, dass eine steigende Altersgrenze und die Abschaffung der Rente mit 63 die Arbeiter:innen länger im Erwerbsleben halten.
Es ist offensichtlich, dass die Frage nach der Finanzierung auf diese Art gelöst wird, um die Kapitalisten möglichst aus der Pflicht zu halten, für die Finanzierung aufzukommen und die Last stattdessen auf den Arbeiter:innen ablädt.
Solange Vermögen privat ist, gilt es als selbstverständlich, dass es geschont wird und die Arbeit die Last trägt. Diese Selbstverständlichkeit ist der eigentliche politische Grund der aktuellen Reform. In einer sozialistischen Gesellschaft sähe das anders aus: Wo über den gesellschaftlichen Reichtum nämlich gemeinsam entschieden würde, wäre die Frage nicht mehr, wie man das Kapital möglichst aus der Finanzierung heraushält, sondern wie die vorhandene gesellschaftliche Arbeit gerecht auf alle verteilt werden kann.
