15. Mai 2026

Maja T. in Budapest wegen Antifaschismus verurteilt

8 Jahr Haft – So lautet das Urteil gegen die Antifaschist:in Maja T., die in Ungarn im Rahmen des sogenannten „Budapest-Komplex“ angeklagt worden war. Im Februar 2023 soll Maja in Budapest beim „Tag der Ehre“ Naziaufmarsch zusammen mit anderen Menschen einen Angriff auf Neonazis durchgeführt haben. An diesem Tag wird seitens der Faschisten an die NS-Soldaten erinnert, die in Budapest im Kampf gegen die Rote Armee gestorben sind. Anlässlich des Marsches kam es zu Ausschreitungen und Konfrontationen zwischen Rechten und Linken. Den beschuldigten Antifaschist:innen wurde vorgeworfen Mitglied in einer kriminellen Vereinigung zu sein.

Am 27. Juni 2024 hatte das Berliner Kammergericht der ungarischen Forderung nach Auslieferung zugestimmt. Nicht mal einen Tag später war Maja T. dann von den deutschen Behörden in einer heimtückischen Nacht- und Nebelaktion nach Ungarn ausgeliefert worden. Das Bundesverfassungsgericht bewertete die Auslieferung schließlich als rechtswidrig, doch diese war bereits bewusst und zügig durchgeführt worden. Sogenannte deutsche „Extremismusforscher“ erkennen diesen rechtswidrigen Akt der deutschen Behörden zwar an, relativieren die Auslieferung jedoch im selben Atemzug wieder, indem sie die Anklagepunkte in den Vordergrund stellen.

Durch die Budapest Prozesse soll ein Exempel an antifaschistischen Menschen statuiert werden, die sich entschlossen gegen den europaweit wachsenden Faschismus stellen. Zu diesem Zweck arbeitet die rechte Regierung in Ungarn eng mit der deutschen zusammen, denn auch hierzulande schreitet der Rechtsruck voran, während die linke und revolutionäre Bewegung mit immer mehr Repressionen und Kriminalisierungen konfrontiert wird. Medien und Politik kurbeln auch in diesen Tagen die Propagandamaschine an, um mit dem bürgerlichen Kampfbegriff „Extremismus“ linkes und rechtes Gedankengut gleichzusetzen.

Neben Maja T. sind noch zwei weitere Antifaschist:innen in ihrer Abwesenheit verurteilt worden. Der in Italien lebende Gabriele M. erhielt eine 7-jährige Haftstrafe und Anna M. aus Deutschland erhielt 2 Jahre auf Bewährung. In verschiedenen deutschen Großstädten gingen gestern hunderte Menschen auf die Straße, um gegen dieses durch deutsch-ungarische Kooperation entstandene politische Urteil zu protestieren. Es wurde deutlich zum Ausdruck gebracht, dass sich im Kampf gegen den Faschismus nicht auf den Staat verlassen werden kann. Im Gegenteil: Der deutsche Staat schützt den Faschismus nicht nur konsequent, er entwickelt sich zunehmend zu einem. Somit bleibt Antifaschismus weiterhin eine dringende Aufgabe, die nur durch die revolutionäre und organisierte Masse der Arbeiter:innen und Werktätigen bewältigt werden kann.