15. Mai 2026

Asylpolitik: Regierung will Zurückweisung an Außengrenzen

Die Bundesregierung fasst derzeit eine deutliche Verschärfung der Asylpolitik ins Auge. Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) verfolgt dabei eine Doppelstrategie: einerseits durch rechtspolitische Maßnahmen im Kabinett, andererseits durch die Zurückweisung von Asylsuchenden an den Außengrenzen. Insbesondere die Zurückweisungspolitik gerät nun zunehmend unter juristischen Druck.

Urteil: Zurückweisungen sind rechtswidrig

Konkret ordnete Innenminister Dobrindt im Mai 2025 an, Asylsuchende bereits an der Grenze zurückzuweisen, auch wenn sie in Deutschland um Schutz ersuchen. Diese Praxis wurde unter anderem an der deutsch-polnischen Grenze angewandt. Drei somalische Staatsangehörige wurden bei Frankfurt (Oder) gestoppt und nach Polen zurückgeschickt, ohne dass ihr Asylbegehren geprüft wurde. Diese Vorgehensweise wurde am 2. Juni 2025 vom Verwaltungsgericht Berlin in mehreren Eilverfahren für rechtswidrig erklärt. Die Richter:innen beriefen sich dabei auf das geltende EU-Recht, insbesondere auf das Dublin-Verfahren, das eine individuelle Prüfung der Zuständigkeit für das Asylverfahren vorsieht. Eine pauschale Zurückweisung sei mit diesen Vorgaben nicht vereinbar.

Strafanzeige gegen Dobrindt

Für zusätzlichen politischen Zündstoff sorgt eine Strafanzeige, die der SPD-nahe Rechtsanwalt Andreas Hennemann gegen Dobrindt und den Präsidenten der Bundespolizei, Dieter Romann, eingereicht hat. Der Vorwurf lautet, die Zurückweisungen umgingen systematisch das gesetzlich vorgeschriebene Dublin-Verfahren und verstießen damit gegen geltendes Recht. Ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, ist derzeit offen.

Dobrindt verfolgt mit der Kombination aus gesetzlicher Verschärfung und Zurückweisungen an der Grenze nicht einfach eine sicherheitspolitische Strategie, sondern betreibt Klassenpolitik im Interesse des deutschen Kapitals. Während Kapital sich global frei bewegen kann, wird Menschen aus dem Globalen Süden der Zugang zu Schutz und besseren Lebensbedingungen verwehrt. Nicht, weil sie keine Not leiden, sondern weil sie innerhalb des westlichen Arbeitsmarkts als „nicht verwertbar“ gelten. Die Grenze wird damit zur Selektionslinie: Sie entscheidet darüber, wer als billige Arbeitskraft hereingelassen und wer als überflüssig zurückgewiesen wird.

Auch das Dublin-System, auf das sich die Gerichte berufen, ist kein Ausdruck von Menschlichkeit, sondern ein bürokratischer Mechanismus, um Geflüchtete möglichst weit vom Zentrum Europas fernzuhalten. Dobrindts Versuch, selbst diese Regeln zu unterlaufen, zeigt, wie schnell selbst rechtsstaatliche Verfahren ausgesetzt werden, wenn sie den politischen Interessen der herrschenden Klasse im Weg stehen. Dass ein Gericht die Zurückweisungen für rechtswidrig erklärt, ändert wenig an dieser Logik – es ist eher eine Korrektur innerhalb des bestehenden Systems als eine grundsätzliche Infragestellung.

Die Strafanzeige gegen Dobrindt durch einen SPD-nahen Anwalt zeigt das Spannungsfeld besonders deutlich: Zwar wird auf Rechtsbruch hingewiesen, aber die grundsätzliche Gewaltförmigkeit der Asylpolitik bleibt unangetastet. Auch der Versuch, politische Entscheidungen juristisch zu kontrollieren, bleibt innerhalb des bürgerlichen Rahmens, der selbst Teil der kapitalistischen Ordnung ist.

Insgesamt zeigt sich: Die Verschärfung der Asylpolitik ist eine staatliche Strategie, um Migration im Interesse kapitalistischer Stabilität zu regulieren. Sie dient der Aufrechterhaltung eines Arbeitsmarkts, in dem Menschen selektiert, gegeneinander ausgespielt und im Zweifelsfall ausgeschlossen werden. Gleichzeitig wird die Bevölkerung durch Debatten über „Grenzschutz“ und „Überforderung“ ideologisch auf Linie gebracht, damit sich der soziale Unmut nicht gegen Ausbeutung und Ungleichheit richtet, sondern gegen die Schwächsten.