Das Anliegen des peruanischen Kleinbauern und Bergführers Saúl Lliuya wurde vergangene Woche im Oberlandesgericht Hamm an zwei Verhandlungstagen geprüft. Lliuya will mit Hilfe der deutschen NGO Germanwatch den Energiekonzern RWE zur Verantwortung ziehen. Die Schuld besteht darin, durch immense Treibhausgase zu hohen Temperaturen beigetragen zu haben, die die Gletscher in den Anden zum Schmelzen bringen, was aufgrund der potenziellen Gefahr von Gletschersee-Ausbrüchen ein starkes Risiko für ihn und die anderen rund 50.000 Einwohner:innen der Stadt Huaraz bedeutet.
Wissenschaftler relativiert Gefahr durch Naturkatastrophen
Der Geologe Prof. Dr.-Ing. Katzenbach aus Darmstadt, der vom Gericht geladen wurde, schätzte die Bedrohung für Lliuyas Grundstück als „lächerlich gering“ ein. Grund dafür seien mehrere Faktoren. Zum einen hätten seine Berechnungen ergeben, dass ein Gletschersee-Ausbruch und somit eine daraus resultierende Flutwelle auf dem Weg ins Tal erheblich an Energie und somit an Geschwindigkeit verlieren würde. Es hätte die Geschwindigkeit eines „zügigen Spaziergangs“ (5km/h), wäre rund 20cm hoch und würde keine signifikanten Schäden an Lliuyas Grundstück verursachen. „Es hat doch jeder mal ein bisschen Wasser im Keller“, so Katzenbach. Er schätzt das Risiko, dass eine reale Gefahr für die Stadt Huaraz vorliegt, bei unter 3%.
Die Klägerseite wirft den Gutachtern vor, bei ihren Berechnungen Klimafaktoren nicht hinreichend berücksichtigt zu haben, denn das Gutachten von der Klägerseite kommt bei der Risikoeinschätzung auf mindestens 30%. Zu diesen Faktoren zählen unter anderem Felsstürze durch den schmelzenden Permafrost. Laut der Anwältin von Lliuya wackelt die Einschätzung von Katzenbach auf einem Bein und man sei auf einem Auge blind. Der Prozess entwickelt sich somit zu einer Fachdiskussion.
Die Kläger stützen sich auf § 1004 BGB, der Eigentümer:innen einen Anspruch auf Beseitigung und Unterlassung rechtswidriger Beeinträchtigungen ihres Eigentums gibt. Entscheidend ist, ob der Beklagte als Störer gilt, also für die Beeinträchtigung verantwortlich gemacht werden kann und ob der Kläger eine konkrete Gefahr für sein Grundstück nachweisen kann. Im Fall Saùl Lliuya gegen RWE wird argumentiert, dass die CO2-Emissionen von RWE zur Gletscherschmelze beitragen, wodurch nicht nur Lliuyas Grundstück, sondern auch die Stadt Huaraz und zehntausende Menschen durch eine potenzielle Flutkatastrophe gefährdet werden. Das Gericht fordert jedoch eine konkrete und direkte Gefahr für Lliuyas Grundstück und lässt dabei wichtige klimabedingte Risikofaktoren außer Acht.
Die Heuchelei eines Energiekonzerns
Der RWE zeigt sich in seinem Abschlussplädoyer beinahe siegessicher. Sie führen an, dass ein Risiko von 30 % (laut Einschätzung des gegnerischen Gutachters) – also ein Risiko von unter 50 % – keine hinreichend konkrete Gefahr darstelle. Dabei wird der Klägerseite vorgeworfen, das Gericht als politische Bühne für Symbolpolitik zu missbrauchen. RWE hebt seine Rolle als Energielieferant hervor und betont, dass von der Politik erwartet wird, kostengünstigen Strom zu liefern. Als Beispiel wird der Russland-Ukraine-Krieg herangezogen, um die Bedeutung einer stabilen Energieversorgung zu unterstreichen. Doch hier wird die Heuchelei von RWE besonders deutlich: Während das Unternehmen inmitten dieses Krieges Rekordgewinne erzielte, kämpfte die Bevölkerung mit explodierenden Energiepreisen.
Es zeigt sich ein erschütterndes Bild von Profitgier auf Kosten der Menschen, die auf bezahlbare Energie angewiesen sind. Diese dreiste Haltung wird weiter verstärkt, als RWE auf die USA verweist, wo es niemals in Frage gestellt würde, ein amerikanisches Energieunternehmen zur Rechenschaft zu ziehen. Diese Argumentation offenbart nicht nur die politische Agenda von RWE, sondern auch die Doppelmoral, die dem Unternehmen zugrunde liegt. Denn der RWE präsentiert sich in der Öffentlichkeit als klimafreundliches Unternehmen, das sich aktiv um den Klimaschutz bemüht und den Übergang zu erneuerbaren Energien vorantreibt. Doch während RWE sich in Deutschland als Vorreiter für Klimaneutralität darstellt und von politischen und sozialen Verantwortlichkeiten spricht, nutzt das Unternehmen die internationalen politischen Lücken aus, um sich vor echter Verantwortung zu drücken.
Schließlich wird die zivilrechtliche Klage mit dem Argument kritisiert, dass jeder Autofahrer jeden anderen anklagen könnte – eine unsinnige Behauptung, die bereits zu Beginn des Verfahrens vom Richter Meyer scharf zurückgewiesen wurde. Denn als einer der größten C02-Emittenten trägt RWE eine besondere Verantwortung. Hier wird einmal mehr die wahre Absicht von RWE offenbart: der Schutz eigener Interessen, während die Bedürfnisse der Menschen und die ökologische Verantwortung beiseitegeschoben werden.
Die Urteilsverkündung ist für den 14.04.2025 geplant. Doch auch im Fall einer Niederlage wären die rechtlichen Möglichkeiten für Saúl Lliuya noch nicht ausgeschöpft. Er könnte in Erwägung ziehen, in eine höhere Instanz zu gehen und die Klage auf europäischer oder internationaler Ebene weiter zu verfolgen. Auch könnte die öffentliche Aufmerksamkeit, die dieser Fall erzeugt hat, weiterhin Druck auf politische Entscheidungsträger:innen ausüben, neue gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Diese könnten Unternehmen wie RWE stärker in die Verantwortung nehmen und die Klimafrage stärker in den Fokus rücken. Doch der mögliche kleine Erfolg dieser Maßnahmen hängt hauptsächlich davon ab, welcher gesellschaftliche und öffentliche Druck aufgebaut wird, um Veränderungen zu erzwingen. Der juristische Kampf kann also nur einhergehen mit dem politischen Kampf auf den Straßen.
