{"id":3221,"date":"2025-02-24T19:49:10","date_gmt":"2025-02-24T19:49:10","guid":{"rendered":"https:\/\/resistance-info.de\/?p=3221"},"modified":"2025-02-24T19:49:11","modified_gmt":"2025-02-24T19:49:11","slug":"die-polizei-wuppertal-verliert-vor-gericht-aufloesung-der-engels-demo-rechtswidrig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/resistance-info.de\/?p=3221","title":{"rendered":"Die Polizei Wuppertal verliert vor Gericht! &#8211; Aufl\u00f6sung der Engels Demo rechtswidrig"},"content":{"rendered":"\n<p>Heute, am 24.02.2025, kam es zu einem offiziellen gerichtlichen Urteil zur gewaltsamen Aufl\u00f6sung der Friedrich Engels Gedenkdemonstration am 7. August 2021 seitens der Wuppertaler Polizei. Angesichts dieses Verfahrens hatten wir als Resistance bereits einen detaillierten <a href=\"https:\/\/resistance-info.de\/polizei-wuppertal-angeklagt-die-brutale-aufloesung-der-engels-demo-2021\">Bericht \u00fcber das ganze Ereignis<\/a> ver\u00f6ffentlicht. Nach fast vier Jahren kam es endlich zu einem Prozess im D\u00fcsseldorfer Verwaltungsgericht, bei dem die Rechtswidrigkeit des von Polizeihauptkommissar Patrick Gr\u00f6teke geleiteten Einsatzes best\u00e4tigt wurde.<\/p>\n\n\n\n<p>Der erste Prozesstag fand am 17. Februar statt und wurde ausschlie\u00dflich f\u00fcr die Befragung der Zeug:innen der Kl\u00e4gerseite genutzt. Zu ihrem Gl\u00fcck konnte sich die Polizei anschlie\u00dfend auf den zweiten Prozesstag am 19. Februar gut vorbereiten, nachdem ihr alle Aussagen der Zeug:innen und wichtigen inhaltlichen Punkte mitgeteilt worden waren. Es besteht kein Zweifel daran, dass sich die Polizeizeug:innen intensiv mit ihrer Verteidigung vor Gericht abgesprochen und vorgefertigte Antworten zu den wichtigsten Diskussionspunkten geliefert bekommen haben. In den wichtigsten Schl\u00fcsselfragen wurden identische Antworten gegeben und unter anderem banale Dinge wie Platzregen geleugnet, sodass es so aussah, als basiere der gesamte Polizeieinsatz auf den Straftaten von Menschen, die sich vermummt h\u00e4tten, gewaltbereit seien und die \u00f6ffentliche Sicherheit gef\u00e4hrden.<\/p>\n\n\n\n<p>Doch die Fakten sprachen f\u00fcr sich und \u00fcberzeugten auch die Richterin. Sowohl die detailreichen und sich deckenden Zeug:innenaussagen der Kl\u00e4gerseite als auch die Beweisvideos zeigten deutlich, dass die Gewalt nicht von den Demonstrationsteilnehmer:innen, sondern von der Polizei ausgegangen war. Allen verf\u00e4lschten Darstellungen der Polizei vor Gericht wurde bei der Abschlussrede der Richterin widersprochen. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>Zusammengefasst lassen sich folgende richterlichen Feststellungen auflisten:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; Das Gericht war \u00fcberzeugt davon, dass es vor dem ersten Eingriff in die Demo geregnet hatte und das Aufsetzen der Kapuze eines Teilnehmers somit nicht als Vermummung gewertet werden durfte. Dies wurde festgestellt, weil die Polizei auf den Beweisvideos bereits Regenschutzkleidung anhatte, wie alle anderen Teilnehmer:innen durchn\u00e4sst war und weil Pf\u00fctzen auf dem Boden zu sehen waren. All diese Dinge seien kein Prozess von nur 1-2 Minuten, wie es die Polizei dargestellt hatte, um zu behaupten, dass die &#8222;Vermummung&#8220; durch Kapuzen schon vor dem Regen stattgefunden habe.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; Au\u00dferdem war das Gericht \u00fcberzeugt, dass die Polizei eine Durchsage zum Tragen von Masken gemacht hatte und die FFP2 Masken keine kollektiv abgesprochene Absicht der Teilnehmer:innen zum Verdecken der Gesichter waren.<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; Es wurde hinterfragt, warum es nur ein polizeiliches Beweisfoto von einer Person gibt, wenn mehr Leute vermummt gewesen seien. Zudem wurde betont, dass selbst die Vermummung einer Handvoll Personen kein Grund daf\u00fcr sei, eine ganze Versammlung einfach aufzul\u00f6sen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; Im Allgemeinen k\u00f6nne nicht alles direkt als Vermummung gewertet werden, nur weil nicht mindestens zwei Sinnesorgane zu sehen sind. Hierbei gehe es um Abw\u00e4gung und die Ber\u00fccksichtigung des &#8222;subjektiven Faktors&#8220;, d.h. die Frage, ob in einem Fall wirklich die klare Absicht der Identit\u00e4tsverschleierung vorliegt. Doch selbst bei korrekter Feststellung von Vermummung h\u00e4tte die Wuppertaler Polizei laut Gericht rechtswidrig gehandelt, da sie den Beschuldigten sofort verbal angegriffen und ein aggressives Verhalten gezeigt hatte, statt ihn zun\u00e4chst zu belehren und \u00fcber die anstehende Identit\u00e4tsfeststellung aufzukl\u00e4ren.<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; Es wurde mehrmals betont, dass die Teilnehmer:innen im Gegensatz zur Polizei, die willk\u00fcrlich Menschen schubste und mit Schlagst\u00f6cken auf die H\u00e4nde schlug, keine Aggressivit\u00e4t vorwiesen. Selbst nach den von der Polizei provozierten eskalativen Situationen infolge ihrer Eingriffe ins Versammlungsrecht seien die Menschen friedlich geblieben.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; Mit der Versammlungsleitung der Demo habe es seitens der Polizei keine Kommunikation \u00fcber die bestehenden Anschuldigungen und angedrohten Ma\u00dfnahmen gegeben, sodass von einer Kooperation nicht die Rede war. In F\u00e4llen von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten sei die Versammlungsleitung aufzukl\u00e4ren und aufzufordern, zun\u00e4chst selbst ins Geschehen einzugreifen und die Situation zu l\u00f6sen, bevor eine polizeiliche Ma\u00dfnahme folgt.<\/p>\n\n\n\n<p>Die mit Abstand wichtigste Feststellung des Verwaltungsgerichts war jedoch, dass der Widerstand der Teilnehmer:innen auf der Versammlung legitim war, da es sich um mehrere rechtswidrige Eingriffe der Polizei gehandelt hat. Die offizielle Verk\u00fcndung dieser Tatsache wertete die Kl\u00e4gerseite als wichtigen Erfolg und hob sie bei ihrer anschlie\u00dfenden Kundgebung vor dem Verwaltungsgericht hervor. Ein Sprecher des Revolution\u00e4ren Jugendbundes betonte, dass dieser Erfolg das Resultat einer k\u00e4mpferischen und entschlossenen Haltung sei. Der Versuch, die allj\u00e4hrliche Friedrich Engels Gedenkdemonstration zu kriminalisieren, sei durch eine starke Solidarit\u00e4t verhindert worden. Auch bereits bei den zahlreichen Strafverfahren gegen die Demoteilnehmer:innen seien die demokratischen Rechte erfolgreich verteidigt und viele Freispr\u00fcche oder Einstellungen von Verfahren erk\u00e4mpft worden.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Sprecher schloss seine Rede mit den Worten ab, dass die Engels Prozesse gezeigt haben, dass die demokratischen Rechte nicht allein im Gerichtssaal, sondern haupts\u00e4chlich nur im entschlossenen Kampf auf der Stra\u00dfe verteidigt werden k\u00f6nnen, wie es auch der Gro\u00dfteil der Teilnehmer:innen der Engels Demo am 07.08.2021 getan hatte. Dieser Widerstand und Kampf habe angesichts des steigenden Rechtsrucks und verst\u00e4rkter staatlicher Repressionen mehr Bedeutung denn je.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Heute, am 24.02.2025, kam es zu einem offiziellen gerichtlichen Urteil zur gewaltsamen Aufl\u00f6sung der Friedrich Engels Gedenkdemonstration am 7. 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